Was ist eine Schulpflegschaft?

 

Eltern sind die zweite Stütze der Schule!

Aus diesem Grund sieht das Schulgesetz (§ 72 SchLG), Mitspracherechte aller Eltern auf allen Ebenen vor.

Unter den Aspekt der einwandfreien und gewaltlosen Kommunikation zwischen Eltern und Schule wurde in jeder Schule eine Schulpflegschaft gegründet.

Diese soll sowohl die Interessen der Eltern von Kindern an der Schule vertreten und soll als Sprachrohr zwischen diesen und der Schulleitung dienen.


Unsere Schulpflegschaft besteht aus den zu Beginn eines jeden Schuljahres gewählten Vorsitzenden aller Klassenpflegschaften an beiden Standorten der Pestalozzischule. Sie vertritt die Interessen der Eltern (an allen Standorten) bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und ist ein Teil der Schulkonferenz.

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