Aufgaben der Schulpflegschaft:
Die Schulpflegschaft ist die oberste Stufe der Elternvertretung auf der Ebene der Schule.
Sie vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber den Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
Hierzu kann Sie Anträge an die Schulkonferenz richten.
Sie ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden.
Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.
Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Sie wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
Weiterführende Informationen zur Zusammensetzung und den Aufgaben der Schulpflegschaft finden Sie bei Interesse auf: